Książka Skript Michael Kiefer

Skript

Grundlagen der Buchfuhrung

Język: Niemiecki
Oprawa: Miękka
Wydawca: Grin Publishing
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Skript aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, - (Ber...

Informacje o książce

Język
Niemiecki
Oprawa
Książka - Miękka
Data wydania
2007
strony
62
EAN
9783638708357
ISBN
3638708357
Enbook ID
01595992
Wydawca
Waga
91
Wymiary
148 x 210 x 4

Pełny opis

Skript aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, - (Berufsakademie), 0 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einordnung der BuchführungIm 14. Jahrhundert tauchten erstmals Handelsbücher auf, die jedoch lediglich Kreditgeschäfte enthielten. Erst nach und nach erfasste man alle Geschäfte. Zunächst nur getrennt nach Ein- und Verkäufen, später wurden Leistungen und Gegenleistungen gegenübergestellt und Personenkonten gebildet. Ein weiterer Fortschritt war die Erfindung der doppelten Buchhaltung, die allgemein dem Franziskanermönch Pacioli (1494) zugeschrieben wird. In dem Bestreben, die Buchführung zu vervollkommnen, wurde diese älteste italienische Form der doppelten Buchführung weiterentwickelt über die deutsche, die französische bis zu der heute noch in Kleinbetrieben gebräuchliche Methode der amerikanischen Buchführung.1 Die Buchführung ist die Grundlage für das gesamte Rechnungswesen. Aufbauend auf diesem Teilgebiet des Rechnungswesens findet man die Kostenrechnung (Kalkulation), die betriebswirtschaftliche Statistik (Vergleichsrechnung) und die Planung (Vorschaurechnung).Gesetzliche Bestimmungen zur Buchführung finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB), in der Abgabenordnung (AO), im Einkommensteuergesetz (EstG), im Körperschaftssteuergesetz (KStG), im Umsatzsteuergesetz (UstG) sowie den entsprechenden Durchführungsverordnungen und Richtlinien. Durch §141 AO wird im Detail definiert wer buchführungspflichtig ist. Eine Ausnahme besteht, wenn bereits nach einem anderen Gesetz als der Abgabenordnung (AO) eine grundsätzliche Steuerpflicht besteht. (§140 AO). Generell ist es jedem Kaufmann freigestellt, wie er seine Bücher führt. Nach §238 (1) ff HGB sind jedoch die Grundsätze einer ordnungsgemäßer Buchführung einzuhalten. Diese finden sich im anschließenden Gesetzesauszug.[...]

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