Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 1,3, Universität Duisburg-Essen (Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsprüfung), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:§Es handelt sich beim KonTraG (Artikelgesetz) nicht um ein Gesetz im eigentlichen Sinne, sondern um ein Gesamtwerk von Gesetzesänderungen und -ergänzungen, die sich vornehmlich im Aktiengesetz und Handelsgesetzbuch niedergeschlagen haben.§Das KonTraG versucht durch ein System zur Unternehmensüberwachung und entsprechende Kontrollmechanismen kritische Unternehmensentwicklungen rechtzeitig aufzuzeigen und zu korrigieren (Kontrolle). Über eine Verbesserung der Transparenz durch verstärkte Unternehmenspublizität (Transparenz) soll versucht werden, eine Reform des deutschen Rechnungslegungsrechts zu erreichen.§Eine der wichtigsten Änderungen im Rahmen der Unternehmensüberwachung betrifft den neugeregelten Verantwortungsbereich des Vorstands von AG (§91 Abs. 2 AktG) und die damit verbundene Erweiterung der Jahresabschlußprüfung bei börsennotierten AG (§317 Abs. 4 HGB). Der Gesetzgeber hat in das GmbH-Gesetz keine entsprechende Regelung aufgenommen, geht allerdings davon aus, daß für GmbHs je nach Größe, Komplexität und ihrer Struktur nichts anderes gilt als für Aktiengesellschaften und daß von einer Ausstrahlungswirkung der aktienrechtlichen Regelung auf den Pflichtrahmen der Geschäftsführer anderer Gesellschaftsformen ausgegangen werden kann.§Seit Beginn der Verpflichtung für Vorstände zur Einrichtung eines Risikomanagementsystems sind fast drei Jahre vergangen. Im Rahmen der Arbeit wird die betriebswirtschaftliche Literatur die zu dem Thema Stand der Umsetzung von Risikomanagementsystemen verfasst wurde diskutiert und versucht ein Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung von Risikomanagementsystemen ab zu gegeben. Zu diesem Zweck wurden börsennotierte Aktiengesellschaften und Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer Umfrage zu gleichen Sachverhalten befragt und eine abschließende Wertung der Sichtweisen vorgenommen. Die Ergebnisse wurden kritisch hinterfragt und in einem letzten Schritt abschließend gewürdigt und dargestellt.§Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:§InhaltsangabeII§AbbildungsverzeichnisVI§AbkürzungsverzeichnisVIII§A.Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmens-bereich (KonTraG)§Entstehungsgeschichte und Entwicklungsgründe für einGesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmens-bereich (KonTraG) in Deutschland1§II.Problemstellung und Gang der Untersuchung5§B.Das Risikomanagementsystem nach §91 Abs. 2 AktG§I.Anforderungen an Vorstände, Aufsichtsräte und Abschlußprüfer im Rahmen des zu implementierenden Risikomanagementsystem nach KonTraG6§1.Die Verantwortung des Vorstands zur Implementierung desÜberwachungssystems nach §91 Abs. 2 AktG7§1.1Die Implementierung eines konzernweiten Überwa- chungssystems durch den Vorstand7§1.2Berichtspflicht des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat8§1.3Der Lagebericht und der Konzernlagebericht8§1.4Haftung des Vorstands nach §93 AktG9§2.Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat nach §111 Abs. 1 AktG10§3.Die Prüfung des Risikomanagementsystems und Beurteilungder Lage des geprüften Unternehmens durch den Abschlußprüfer11§3.1Die Prüfung des Überwachungssystems nach §317 Abs. 4 HGB11§3.2Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des geprüften Unternehmens12§4.Fazit12§II.Grundlagen des Risikomanagementsystems Abgrenzung der Begriffe Risiko und Risikomannagement im Sinne des KonTraG13§1.Der Begriff Risiko 13§1.1Ursprung des Risikobegriffs13§1.2Entscheidungstheoretisches und betriebswirtschaftliches Risikoverständnis14§1.3 Risiko nach dem Verständnis des KonTraG19§1.4Fazit20§2.Die Systematisierung ...